Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen vom „Ferienhaus Rossenhof“

§1 Anwendungsbereich

Diese AGBs gelten für sämtliche Leistungen des Beherbergungsbetriebes „Rossenhof“ und „Wiese, Wald und Weite, aktiver und kreativer Landurlaub“ ( auch Gastgeber genannt) gegenüber dem Gast und sonstigen Vertragspartnern. Die Leistungen bestehen aus der entgeltlichen Nutzung von Ferienzimmern mit deren Gemeinschaftsräumen oder der Ferienwohnung und deren Zusatzleistungen. Der Gastgeber ist berechtigt Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

§2 Vertragsabschluss

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

  2. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.

  3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

  4. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn der Gastgeber diese ausdrücklich schriftlich gestattet.

§3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer /Wohnung erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

  2. Der Gast hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer.

  3. Gebuchte Zimmer stehen dem am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, muss der Gast dieses dem Gastgeber mitteilen. Individuelle Absprachen können mit dem Gastgeber vereinbart werden. Erfolgt keine Mitteilung über eine spätere Ankunft, hat der Gastgeber das Recht das Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

  4. Die Zimmer müssen am Abreisetag um 11.00 Uhr geräumt sein, die Ferienwohnung um 10.00 Uhr, es sei denn es ist eine individuelle Absprache getroffen worden. Danach kann der Gastgeber über den entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Mietobjektes den Tagespreis in Rechnung stellen.

§4 Leistungen, Preise und Bezahlung

  1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

  2. Die angegebenen Preise sind Endpreise, die sich aus der zur Zeit der Buchung geltenden Preisliste bestimmen, und schließen Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte sowie Vergütungen kommen für gebuchte Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Thementagen) in Betracht. Der Gastgeber verpflichtet sich zur Preisangabe und dazu, die alleinige Verantwortung und Haftung für deren Richtigkeit zu übernehmen.

  3. Mit der verbindlichen Buchung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt eine Anzahlung von 20% des Gesamtaufenthaltspreises zu vereinnahmen.

  4. Der Gesamtaufenthaltspreisbetrag bzw. der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor Mietbeginn auf das in der Rechnung bzw. im Mietvertrag angegebenen Kontoverbindung, bei kurzfristigen Buchungen am Anreisetag in bar, zu leisten. Der Gastgeber ist nicht verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers sowie Fremdwährungen anzunehmen.

  5. Werden Anzahlung und Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

§5 Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen von vereinbarten Leistungen, die nach Buchung notwendig werden, und die nicht vom Gastgeber wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind von Seiten des Gastgebers gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen.

§6 Rücktritt durch den Gast

  1. Dem Gast steht -unabhängig von der Art und der Dauer des Buchungsweges und der Aufenthaltsdauer – kein allgemeines kostenfreies Kündigungs- oder Widerrufrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrages zu.

  2. Allerdings kann der Gast bis Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast stehen dem Beherbergungsbetrieb unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der vertraglichen Leistungen folgende pauschalen Entschädigungen zu:
  • bis 42 Tage vor Anreise: 15% der Buchungssumme
  • bis 21 Tage vor Anreise: 25% der Buchungssumme
  • bis 10 Tage vor Anreise: 50% der Buchungssumme
  • danach: 80% der Buchungssumme
  1. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber. Dem Gast bleibt es vorbehalten dem Gastgeber nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden oder anderweitige Verwendungen möglich waren. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.

  2. Der Gastgeber behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung , entsprechend ihm entstandener , dem Gast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

§7 Mängel der Beherbergungsleistung

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

§8 Pflichten des Mieters

  1. Der Gast verpflichtet sich, das Beherbergungsobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, der Beherbergungsräumen oder des Gebäudes sowie der zu den Beherbergungsräumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind.

  2. In den Beherbergungsräumen entstandene Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Gastgeber oder dessen Beauftragten anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.

  3. In Spülen, Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

§9 Haftung

  1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der Beherbergungsbetrieb für einem dem Gast entstandenem Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

  2. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

  3. Der Gast haftet gegenüber dem Gastgeber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Beherbergungsbetriebes erhalten, verursacht werden.

  4. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht auf eigenes Risiko und eigene Haftung.

§10 Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Beherbergungsbetriebes im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, falls Unzuträglichkeiten eintreten. Der Gast haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.

§11 Verjährung

Vertragliche Ansprüche sowie Schadenersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

§ 12 Hausordnung

Die Hausordnung regelt insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme.

§13 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  2. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

§14 Salvatorische Klausel

Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Dipl. Ing. agr. Gudrun Engelbrecht, Bauerhofpädagogin
Mobil 0176 – 993 40 774 | Tel. 04605 – 18 96 441 | Norderheide 2 | 24994 Weesby
rossenhof.de | info@rossenhof.de || wiesewaldundweite.de | info@wiesewaldundweite.de

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